Gesetzliche Regelung / Vertretungsmandat
Bei außergerichtlicher Vertretung können folgende Gebühren anfallen:
Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 aus dem Gegenstandswert
Einigungsgebühr von 1,5 aus dem Gegenstandswert (wenn der Anwalt bei einer Einigung der Parteien mitwirkt, durch die der Streit beigelegt wird)
Beispiel: Gegenstandswert € 5.000,00
0,5 Geschäftsgebühr € 167,00
2,5 Geschäftsgebühr € 835,00
1,5 Einigungsgebühr € 501,00
jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer